17.06.2026
Der Transport von hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield hat heute, 17. Juni 2026 kurz nach 22:00 Uhr den Zwischenlagerstandort Brokdorf planmäßig erreicht. Die Straßentransporter mit den sieben Behältern waren gegen 21:00 Uhr am norddeutschen Hafen Brunsbüttel gestartet, wo die Behälter am 16. und 17. Juni 2026 vom Schiff umgeladen worden waren.
Da der Zwischenlagerstandort Brokdorf über keinen Gleisanschluss verfügt, wurde der abschließende Teil des Rückführungstransports auf der Straße durchgeführt.
Im Rahmen der Umladung am Hafen in Brunsbüttel haben erneut Sachverständige Messungen an allen sieben beladenen Fahrzeugen durchgeführt, um nachzuweisen, dass der gesetzlich vorgegebene Grenzwert für die Ortsdosisleistung („Strahlung“) während des Straßentransports zuverlässig eingehalten wird. Diese Messungen bestätigten die Ergebnisse der bereits in Sellafield von unabhängigen Sachverständigen an den beladenen Behältern durchgeführten Messungen, die die Voraussetzung für Genehmigung und Durchführung des Transports waren: Diese Messungen hatten ergeben, dass der gesetzliche Grenzwert von 100 µSv/h („Mikrosievert pro Stunde“) für die Ortsdosisleistung (ODL) in 2 Metern Abstand von der Außenfläche des Transportfahrzeugs weit unterschritten wird: Der höchste in diesem Abstand gemessene Wert lag bei 28 µSv/h, also weniger als einem Drittel des höchstens erlaubten Wertes.
In den kommenden Tagen werden die Fahrzeuge mit den Behältern nun sukzessive in das Zwischenlagergebäude gebracht. Dort werden die Behälter vom Zwischenlagerbetreiber, der bundeseigenen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, zunächst im Empfangsbereich abgeladen und dann im Wartungsbereich des Zwischenlagers für die anschließende Einlagerung vorbereitet. – Ausführlichere Erläuterungen bietet die BGZ in einer eigenen Pressemitteilung zur Ankunft des Transports.
Die sieben CASTOR®-Behälter enthalten die letzten radioaktiven Abfälle, die bei der früheren Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Großbritannien entstanden waren und sich noch dort befanden. Mit der Rücknahme dieser Abfälle hat Deutschland seine diesbezüglichen völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Großbritannien nun erfüllt.
Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber haben sich zur Rücknahme der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung ihrer Brennelemente im Ausland vertraglich verpflichtet. Als zentralen Dienstleister für die Abwicklung der Rückführung haben sie die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service beauftragt. Darüber hinaus bestehen völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen Deutschland und Großbritannien, die die Rücknahme sicherstellen. Die Aufteilung der noch aus dem Ausland zurückzuführenden Wiederaufarbeitungsabfälle auf mehrere Zwischenlagerstandorte basiert auf einem Konzept der Bundesregierung.
Die erforderliche Transportgenehmigung gemäß § 4 AtG hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im März 2026 erteilt. Die Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG zur Einlagerung der verglasten Wiederaufarbeitungsabfälle hatte die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, die das Zwischenlager Brokdorf betreibt, bereits im März 2024 vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erhalten.
Umfassende Informationen rund um die Rückführung deutscher Wiederaufarbeitungsabfälle und den anstehenden Transport hat die GNS auf einer gesonderten Website zusammengestellt. Hier finden sich weitere Hintergrundinformationen sowie aktuelle Fotos vom Umschlag in Brunsbüttel:
Informationen zum Strahlenschutz rund um den Transport finden sich außerdem hier:
https://www.grs.de/de/aktuelles/castor-transport-von-sellafield-ins-zwischenlager-brokdorf