29.08.2016
GNS beantragt Ende August 2016 eine Verlängerung der Lagerung von schwachradioaktiven Abfällen bei der Bezirksregierung Münster, um diese bis zu deren Abgabe an das Endlager Konrad im Zwischenlager Ahaus rechtssicher aufbewahren zu können. Dabei bleiben die bislang genehmigte Art und Höchstmenge sowie das Aktivitätsinventar der schwachradioaktiven Abfälle unverändert.
GNS hatte das Erfordernis dieser Neugenehmigung bereits wiederholt angekündigt, wie unter anderem einer GNS-Mitteilung aus dem Jahr 2014 zu entnehmen ist: „Da es nach aktuellen Aussagen der Bundesumweltministerin zu weiteren Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad kommen soll, wird GNS rechtzeitig im Jahr 2016 eine Einlagerungsverlängerung für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (…) beantragen. Vertreter der GNS haben den Rat der Stadt Ahaus über diesen Sachverhalt (erstmals bereits) am 02.12.2014 persönlich informiert.“
Hintergrund:
Die Bezirksregierung Münster hatte am 09.11.2009 die Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung erteilt, im Zwischenlager Ahaus Betriebs- und Still-legungsabfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aus deutschen Kern-kraftwerken zwischenzulagern. Die erste Einlagerung erfolgte am 21.07.2010. Da die Zwischenlagerung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Beginn der ersten Einlagerung befristet ist, gilt die aktuelle Genehmigung bis zum 20.07.2020.
Ziel war es ursprünglich, die in Ahaus zwischengelagerten schwachradioaktiven Abfälle bis zu diesem Zeitpunkt vollständig an das Endlager Konrad abzugeben. Allerdings ist es zwischenzeitlich bei dessen geplanter Inbetriebnahme durch den Bund zu Verzögerungen gekommen. So sieht die Bundesregierung nun in ihrem Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) vor, das Endlager Konrad im Jahr 2022 in Betrieb zu nehmen.
GNS-Meldung vom 03.12.2014
GNS-Meldung vom 05.04.2013
Informationen zum Endlager Konrad
http://www.endlager-konrad.de/Konrad/DE/home/home_node.html
Nationales Entsorgungsprogramm: