04.04.2016
„Unsere Anlagen hatten auch im Jahr 2015 keine radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung“ stellt Hartmut Schulze, Fachbereichsleiter Strahlenschutz in Gorleben, fest. Dies bestätigt der Jahresbericht der Umgebungsüberwachung, aus dem deutlich wird, dass die GNS Anlagen keine radioaktiven Stoffe emittiert haben und zugleich die Strahlung am Zaun des Zwischenlagers weiterhin deutlich unterhalb des Genehmigungswertes gelegen hat.
So ist für das Jahr 2015 am Zaun an der Stelle mit der höchsten Strahlung aus dem Zwischenlager ein Jahreswert von 0,19 Millisievert (mSv) ermittelt worden, der Genehmigungswert liegt bei 0,3 mSv pro Jahr. Von 2006 an liegen die Jahresdosiswerte im Schwankungsbereich zwischen 0,15 mSv im Jahr 2014 und 0,22 mSv im Jahr 2008. Dieser ergibt sich insbesondere aus normalen Schwankungen der Messergebnisse der ohnehin sehr geringen natürlichen Strahlung, die von der gemessenen Strahlung zur Ermittlung der Jahresdosis abgezogen wird. Insgesamt ist mit einem weiteren Trend der Abnahme der Jahresdosis zu rechnen, da keine weiteren Einlagerungen hochradioaktiver Abfälle erfolgen sollen.
Der Umgebungsüberwachungsbericht liegt im Informationshaus in Gorleben aus und kann hier heruntergeladen werden. Bereits seit 1983 werden am Zwischenlagerstandort Gorleben nach festgelegten Vorgaben umfangreiche Messungen durchgeführt. Die Maßnahmen der Umgebungsüberwachung erfolgen gemäß den atomrechtlichen Genehmigungen und unterliegen Änderungen wie beispielsweise zuletzt bei Zahl und Standorten der Messstationen. Neben der rund um das Zwischenlagergelände permanent überwachten Dosisleistung („Strahlung“) werden regelmäßig Proben aus Luft, Niederschlag, Boden, Grundwasser und Vegetation auf radioaktive Stoffe untersucht. Die Auswertung dieser Proben aus der Umgebung hat auch für 2015 keine aus dem Betrieb des Zwischenlagers stammende Radioaktivität ergeben. Lediglich aus dem Reaktorunfall von Tschernobyl und von oberirdischen Kernwaffentests stammende Nuklide sowie natürliche radioaktive Stoffe wurden nachgewiesen.