Nach dem Atomgesetz haben die Bundesländer Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Sie können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. 

Für das Land Niedersachsen hat das Niedersächsische Umweltministerium die "Landessammelstelle für radioaktive Abfälle Niedersachsen (LSST)" eingerichtet. Für die Annahme, Behandlung und Zwischenlagerung der abgelieferten radioaktiven Abfälle, endlagergerechte Verarbeitung, Abführen an ein Endlager bedient sich das Land der GNS.