Brennelement-Zwischenlager Ahaus

Die technischen Einrichtungen der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) werden von der GNS betrieben.

Transportbehälterlagerhalle Ahaus (TBL-A)

  • Größe: rd. 200 m lang, 38 m breit 20 m hoch
  • 2 voneinander getrennte Lagerhälften
  • 1 Empfangsbereich mit insgesamt 4 Toren für Straßen und Schienenfahrzeuge
  • 1 Wartungsraum für Behälter
  • Sozial und Technikräume
  • 2 Brückenkräne, Tragkraft 140 t bzw. 32 t

Stellplätze:

  • 370 Stellplätze für Transport- und Lagerbehälter mit ausgedienten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren (LWR). Davon sind 6 Stellplätze belegt.
  • 50 weitere LWR-Stellplätze für Transport- und Lagerbehälter mit Kugelbrennelementen des Thorium-Hochtemperaturreaktors (THTR 300) und Behältern mit bestrahlten Brennelementen des stillgelegten Forschungsreaktors Rossendorf. Hier stehen zurzeit 305 CASTOR®THTR/AVR und 18 Behälter CASTOR® MTR2, die aufgrund ihrer kleineren Bauweise gestapelt werden können.

Auf den 370 LWR-Stellplätzen dürfen laut Genehmigung aus dem Jahr 1997 maximal 3960 Megagramm Kernbrennstoff in Form von bestrahlten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren (LWR) in Transport- und Lagerbehältern gelagert werden. Aktuell lagern darauf sechs CASTOR® V-Behälter mit zusammen 70 Megagramm Schwermetall (bestrahltem Kernbrennstoff). Weitere Einlagerungen von Leichtwasserreaktor-Brennelementen sind wegen der Inbetriebnahme von Standortzwischenlagern an den Kernkraftwerken nicht zu erwarten. 

Weitere Aufgaben:

Die eingelagerten Behälter nehmen nur etwas mehr als zehn Prozent der Lagerkapazität in Anspruch. Auf den ungenutzten Flächen in der westlichen Hallenhälfte werden schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Betrieb und der Stilllegung deutscher Kernkraftwerke zwischengelagert.

Die Zwischenlagerung ist für den Zeitraum von zehn Jahren beantragt worden. Mit Beginn der Annahmebereitschaft sollen die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in das genehmigte Endlager des Bundes „Schacht Konrad“ eingebracht werden.

Des Weiteren ist beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Aufbewahrung von mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich für das Zwischenlager Ahaus beantragt worden. Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, die Wiederaufarbeitungsabfälle aus deutschen Brennelementen zurück zu nehmen.

Es handelt sich hier im wesentlichen um Hülsen und Strukturteile von Brennelementen, die in La Hague als hochdruckverpresste Metallblöcke in stählerne Behälter als so genannte CSD-C verpackt werden. Diese soll dann voraussichtlich ab 2015 in Transport- und Lagerbehältern des Typs TGC-36 im Zwischenlager Ahaus bis zu ihrer Aufnahme in ein dafür geeignetes Endlager des Bundes aufbewahrt werden.

Radiologische Fernüberwachung:

Zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung wird die Strahlung am Anlagenzaun kontinuierlich überwacht. Die Messwerte liegen seit Betriebsbeginn des Zwischenlagers stets im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung und somit deutlich unter den Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung.

Zusätzlich zu den Messungen des Betreibers nimmt die Aufsichtsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) permanent Messungen vor und veröffentlicht die Messergebnisse tagesaktuell unter folgendem Link:

 http://www.rfue.nrw.de/kta_start.html