Die Genehmigungsvoraussetzungen für die Stilllegung und den Rückbau von Nukleareinrichtungen sowie für den Betrieb von Zwischenlagern, Konditionierungsanlagen und den Transport von Behältern und Gebinden sind äußerst komplex.
In den entsprechenden Genehmigungs- oder Zulassungsverfahren muss von der Antragstellung bis zur Erteilung der Genehmigung oder Zulassung eine Vielzahl von Unterlagen erstellt und eingereicht werden. Darin ist die Sicherheit des jeweiligen Vorhabens zu beschreiben und nachzuweisen.
Die Erfahrungen, die bei der Vielzahl der erhaltenen Genehmigungen in mehr als 20 Jahren gewonnen wurden, sind in der Genehmigungsabteilung der GNS gebündelt und kommen unseren Kunden zugute.