Das Atomgesetz verpflichtet die Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland zur sicheren Entsorgung von verbrauchten Brennelementen, radioaktiven Betriebsabfällen und nicht dekontaminierbaren Materialien, die aus dem Rückbau eines Kernkraftwerks resultieren. Ebenso sind die Betreiber anderer kerntechnischer Einrichtungen zur sicheren Entsorgung des nuklearen Abfalls verpflichtet.

GNS behandelt für die Kernkraftwerke und die Betreiber anderer kerntechnischer Einrichtungen sowohl feste als auch flüssige radioaktive Abfälle bis zur Zwischen- und Endlagerfähigkeit.

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